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Ambulante Pflege
Grundpflege
Die Grundpflege ist eine Hilfestellung bei Verrichtungen des täglichen Lebens. Sie umfasst kurz gesagt Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Abrechnung der Grundpflege erfolgt über die Pflegeversicherung unter Voraussetzung eines Pflegegrades.
Wir als Ihr Pflegepartner decken die Grundpflege in vollem Umfang ab. Die Leistungen sind zum Beispiel:
Bei der Körperpflege:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Rasieren
- Haare Kämmen
Bei der Ernährung:
- mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Enterale Ernährung
Bei der Mobilität:
- An- und Ausziehen
- Aufstehen und Zubettgehen
- Gehen, Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Bei der Hauswirtschaft:
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Spülen
- Wechseln- und Waschen der Wäsche
- Beheizen der Wohnung
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle krankheitsspeziefischen Pflegemaßnahmen. Das Ziel ist die Heilung, das Abwenden einer Verschlimmerung oder die Linderung. Leistungen der Bahndlungspflege werden Ihnen vom Arzt verordnet. Die Abrechnung erfogt mit der Krankenkassen, so dass ein Pflegegrad hierfür nicht zwingend erforderlich ist.
Allgemein:
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Dekubitusbehandlung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Versorgung von Venenkathetern (Port)
Medikamente:
- Anlegen von Infusionen
- Inhalation
- Injektionen
- Instillation
- Medikamentengabe
- Medikamente richten
Wundversorgung:
- Legen und Wechseln der Magensonde
- PEG - Sondenversorgung
- Stomabehandlung
- Verbände / Wundverbände
- Versorgung und Prüfung von Drainagen
Vitalüberwachung:
- Messung des Blutdrucks
- Messung des Blutzuckers
- Flüssigkeitsbilanzierung
weitere Leistungen:
- parenterale Ernährung über Port, Picc-Line Katheter, Broviac Katheter
- Spülung von Drainagen
- Blasenspülung
- Einlauf
- Kälteträger auflegen
- Katheterisierung der Harnblase
- Versorgung des suprapubischen Katheters
Urlaubs- und Verhinderungspflege - Zimmer -
(§ 39 SGB XI)
(Voraussetzung: Pflegegradbestand mindestens 6 Monate)
Verhinderungspflege kann nötig sein, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Angehörigen ambulant zu Hause oder in unseren Wohngruppen zu pflegen.
Speziell für Gäste im Rahmen der Verhinderungspflege haben wir ein Zimmer eingerichtet.
Gerne nehmen wir Ihre Buchungen entgegen.