SAPV - PALLIATIV Uckermark - Pflege-Team Uckermark Ambulanter Pflegedienst Böhme Tagespflege

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SAPV Palliativ Versorgung

Was ist SAPV eigentlich?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.

Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
Anspruchs-voraussetzungen

  • Unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung
  • begrenzte Lebenszeit von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
  • Komplexe Symptomatik z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Unruhe, soziale und psychische Belastungen
  • Die Versorgung ist durch den primärversorgende Arzt und/oder Pflegedienst nicht ausreichend 24 Stunden und 7 Tage/Woche sichergestellt.

Wir verstehen unsere Tätigkeit ergänzend zu den bereits hausärztlich behandelnden Medizinern und anderen Leistungserbringern (additive Teilversorgung). Daher ist uns eine gute Zusammenarbeit wichtig.
Auf besonderen Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Versorgung.


Wie wird SAPV verordnet

SAPV wird vom behandelnden Hausarzt oder dem Klinikarzt mit dem Muster 63 verordnet.

Der Zeitraum einer Erst-Verordnung sollte ca. vier Wochen umfassen, Klinikärzte können SAPV längstens für 7 Tage nach Entlassung verordnen.

Die Verordnung sollte möglichst aussagekräftig formuliert sein und umfasst Diagnosen, Symptome, bisherige Medikation und die notwendigen Maßnahmen.

Das Ausstellen der Verordnung ist mit der Gebührenziffer 01425 bzw. 01426 abrechenbar.
Spezielle Ambulante Palliativversorgung

Bei einer unheilbaren Erkrankung geht es um Lebensqualität in der letzen Lebensphase. Mit qualifizierter Fachlicher und menschlicher Hilfe ist es möglich, selbst bei schwierigsten Erkrankungen die medizinische und pflegerische Versorgung so zu leisten, dass ein Leben zu Hause möglich ist.
Als Pflegedienst im Palliativ-Care-Team Barnim Uckermark arbeiten unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte eng im Team mit Fach- und Hausärzten, Therapeuten und ehrenamtlichen Helfern des Hospizdienstes zusammen. Selbstverständlich ist immer eine Fachpflegekraft für Palliativ-Care über 24 h erreichbar.


Die spezielle ambulante Palliativversorgung ist eine zusätzliche Leistung

Das bedeutet, dass der Betroffene seinen vertrauten Pflegedienst zur täglichen Versorgung behalten kann.
Die Hausbesuche von unseren Mitarbeitern finden je nach Bedarf und Bedürfnissen statt. Je weiter die Erkrankung fortgeschritten sit, desto intensiver wird die Betreuung. Dabei geht es dann um Symptomlinderung (Bahandlung von Schmerzen, Panikattaken, Atembeschwerden, etc.)
Wer kann uns verordnen?

Die Verordnung wird vom Haus- oder Facharzt und bei Krankenhausentlassungen vom Klinikarzt erstellt.


Wo kann die Versorgung erfolgen?

Wir besuchen Sie Zuhause, im Alten- oder Pflegeheim, im Betreutem Wohnen oder auch im Hospiz.


Wer trägt die Kosten für diese Leistung?

Palliativpatienten, die zu Hause oder im Heim betreut werden, haben bei besonders aufwendiger Versorgung Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die von der Krankenkasse finanziert wird.
Wofür sind wir da?

  • Information und Beratung

  • Schmerztheraphie und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen

  • Injektionen, Infusionen, Sondenernährung, Portversorgung und spezielle Wundbehandlung

  • Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und sozialen Bereich

  • 24h Rufbereitschaft für unsere Klienten und deren Angehörigen

  • Koordination von Hilfsmitteln zur Sicherung der häuslichen Versorgung

  • enge Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten Diensten, Therapeuten und Ärzten

  • Vernetzung mit ehrenamtlichen Helfern

  • Sterben am Wunschsterbeort ermöglichen

  • Einfühlsame Begleitung und Unterstützung aller Betroffenen
Hospiz- und Palliativgesetz - HPG

In der Sitzung vom 27.11.2015 billigte der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, dessen inhaltliche Schwerpunkte sich zusammengefasst wie folgt darstellen:
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